Eisenbahnaufsicht / Landeseisenbahnaufsicht
Die Eisenbahnaufsicht ist die zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für den Eisenbahnbetrieb. Auf Bundesebene übernimmt diese Aufgabe das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), während auf Landesebene die jeweilige Landeseisenbahnaufsicht zuständig ist. Sie stellt sicher, dass Eisenbahnunternehmen ihre gesetzlichen Verpflichtungen einhalten.
Kategorie: DB-Hilfeleistungseinsätzen
Erstellt am: 13.11.2025