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CH-Signal 309-310.3.1.3: Räumungssignal - Rangieren gestattet

Bild 1
Mit der Zustimmung des Fahrdienstleiters dürfen Rangierbewegungen
auch bei Verbotstellung des Räumungssignals ausgeführt werden.

Begriff
Rangieren gestattet

Bedeutung
Im Gültigkeitsbereich des
Signals ist keine Zugfahrstrasse eingestellt

Kategorie: Schweizerische Eisenbahnen Signale R 300.2

Erstellt am: 07.12.2025