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Hinweise zu Hilfeleistungseinsätzen Im Gleisbereich der DB AG aufbereitet mit Erklärungen und Beispielen für den Notfallmanager usw.

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Kapitel 1 – Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten

Nach §4 Absatz 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sind Eisenbahnen verpflichtet, bei Maßnahmen des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung mitzuwirken.
Diese Mitwirkungspflicht gilt für alle Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen und ist die rechtliche Grundlage dafür, dass Eisenbahnunternehmen organisatorische Strukturen zum Notfallmanagement bereithalten.
Die Deutsche Bahn AG erfüllt diese Verpflichtung durch das Notfallmanagement Eisenbahnbetrieb.

Grundgesetz und Zuständigkeit
Die Gefahrenabwehr fällt gemäß Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes in die Zuständigkeit der Länder.
Somit obliegt die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr – also auch Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung – den kommunalen Feuerwehren und Katastrophenschutzbehörden. Meist das THW.
Für Ereignisse auf Bahnanlagen gilt daher, dass die zuständige Feuerwehr innerhalb ihrer Gemeindegrenzen auch auf Eisenbahnanlagen tätig wird, während die Eisenbahnunternehmen ihre gesetzliche Mitwirkungspflicht erfüllen müssen.

BOS und Meldewege
Zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zählen Feuerwehren, Rettungsdienste, die Polizei und das Technische Hilfswerk.
Diese Organisationen sind bei Hilfeleistungseinsätzen im Bahnbereich regelmäßig beteiligt.
Zwischen Bahn und BOS besteht ein abgestimmtes Meldesystem, um Notfälle schnell und eindeutig zu kommunizieren.
Meldewege regeln, welche Stelle wann und auf welchem Weg über ein Ereignis informiert wird.
Im Bahnbereich läuft die Notfallmeldung grundsätzlich über die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn AG, die ihrerseits die zuständige Rettungsleitstelle oder Feuerwehr alarmiert.
Ebenso erfolgt die Rückmeldung über den Stand der Schutzmaßnahmen wieder an die Notfallleitstelle.

Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU)
Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind für Bau, Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Gleisanlagen, Bahnhöfe, Weichen und Signaltechnik verantwortlich.
Sie sind die Betreiber der Schienenwege und Ansprechpartner für alle Maßnahmen, die den Gleisbereich betreffen.
Im Einsatzfall können nur sie den Fahrbetrieb einstellen und die Oberleitung ausschalten lassen.
Sie unterliegen der Fachaufsicht durch das Eisenbahn-Bundesamt oder die Landeseisenbahnaufsicht.

Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)
Eisenbahnverkehrsunternehmen führen den eigentlichen Zugverkehr durch und sind Halter der Schienenfahrzeuge.
Sie stellen den Kontakt zu ihren Triebfahrzeugführern her, übermitteln technische Informationen zu Fahrzeugen und Ladungen und sind Ansprechpartner bei Gefahrguttransporten.
Im Notfall liefern sie auch Angaben zu beförderten Stoffen und zur Zugzusammensetzung.

Eisenbahnaufsicht
Die Eisenbahnaufsicht ist zuständig für die Genehmigung, Überwachung und Kontrolle des Eisenbahnbetriebs.
Auf Bundesebene ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die zuständige Behörde.
Auf Landesebene übernehmen die Landeseisenbahnaufsichten diese Aufgaben für nichtbundeseigene Bahnen.
Sie stellen sicher, dass Betreiber alle gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Mitwirkung erfüllen.


Kapitel 2 – Notfallmanagement und organisatorische Abläufe

Das Notfallmanagement Eisenbahnbetrieb der Deutschen Bahn AG gewährleistet die gesetzliche Mitwirkungspflicht der Bahn bei Hilfeleistungseinsätzen.
Es koordiniert alle internen und externen Abläufe zwischen Eisenbahnunternehmen und Einsatzkräften.
Ziel ist die schnelle Gefahrenabwehr und die Sicherstellung eines sicheren Betriebszustands.
Zum Notfallmanagement gehören die Notfallleitstellen, Notfallmanager, technische Dienste, Fachberater sowie Notfalltechnik.

Notfallmanager
Der Notfallmanager ist die zentrale Fachkraft der Bahn im Einsatzgebiet.
Er unterstützt die Einsatzleitung, beurteilt betriebliche und elektrische Gefahren, leitet Bahnerdungen ein, dokumentiert alle Schutzmaßnahmen und bestätigt deren Durchführung.
Er ist weisungsbefugt gegenüber Bahnpersonal und wirkt beratend gegenüber der Einsatzleitung der Feuerwehr.
Bei Bedarf fordert er Fachberater, Mess- oder Bergungsteams der Bahn an.

Notfallleitstelle
Die Notfallleitstelle ist die rund um die Uhr besetzte Zentrale für Stör-, Unfall- und Notfallmeldungen.
Sie nimmt Ereignisse entgegen, alarmiert Notfallmanager, veranlasst die Einstellung des Fahrbetriebs, steuert die Abschaltung der Oberleitung und übermittelt Bestätigungsvordrucke an die kommunale Leitstelle.
Sie ist erste Ansprechstelle für BOS-Leitstellen und koordiniert die betriebliche Reaktion der Bahn.

Fahrbetrieb einstellen und Wiederaufnahme des Betriebs
Das Einstellen des Fahrbetriebs ist die wichtigste Schutzmaßnahme, um den Gleisbereich gefahrlos betreten zu können.
Sie verhindert, dass Züge in den betroffenen Abschnitt einfahren.
Die Bestätigung erfolgt ausschließlich durch die Notfallleitstelle.
Die Wiederaufnahme des Fahrbetriebs ist erst zulässig, wenn keine Personen mehr im Gleisbereich tätig sind und die Einsatzleitung ihre Zustimmung gegeben hat.
Teilbereiche können unter Auflagen früher freigegeben werden.

Schutzmaßnahmen und Bahnerden
Schutzmaßnahmen im Bahnbetrieb umfassen die Einstellung des Fahrbetriebs, das Ausschalten der Oberleitung, die Bahnerdung, die Absicherung des Gefahrenbereichs und die Freigabe durch den Notfallmanager.
Bahnerden bedeutet, eine leitfähige Verbindung zwischen Fahrdraht und Schiene herzustellen, um Spannungsfreiheit sicherzustellen.
Diese Maßnahme darf nur durch unterwiesene Kräfte oder den Notfallmanager erfolgen.
Eine Anlage gilt erst nach erfolgter Bahnerdung als spannungsfrei.

Bestätigung und Dokumentation
Jede Schutzmaßnahme wird schriftlich oder elektronisch dokumentiert.
Die Notfallleitstelle sendet Bestätigungsvordrucke für Fahrbetriebseinstellung und Oberleitungsausschaltung an die zuständige Leitstelle.
Die tatsächliche Bahnerdung wird jedoch ausschließlich durch den Notfallmanager vor Ort bestätigt.


Kapitel 3 – Elektrische Anlagen und Gefahren aus dem Betrieb

Oberleitung
Die Oberleitung versorgt elektrische Triebfahrzeuge mit 15 000 Volt Wechselspannung.
Sie bleibt grundsätzlich unter Spannung, auch wenn kein Zugverkehr stattfindet.
Der Kontakt oder zu geringer Abstand kann sofort zum Stromüberschlag führen.
Auch ausgeschaltete Oberleitungen können durch Restspannungen gefährlich sein.

Schutzabstand und Spannungstrichter
Der Schutzabstand zu spannungsführenden Teilen beträgt mindestens 1,50 Meter, bei beschädigten oder herunterhängenden Leitungen mindestens 10 Meter.
Rund um eine beschädigte Oberleitung entsteht ein Spannungstrichter, in dem gefährliche Schrittspannungen auftreten.
Dieser Bereich ist großflächig abzusperren, bis der Notfallmanager die Bahnerdung bestätigt.

OLSP – Oberleitungsspannungsprüfeinrichtung
In Tunneln sind Oberleitungsspannungsprüfeinrichtungen installiert, mit denen die Oberleitung ferngesteuert spannungsfrei geschaltet und gleichzeitig geerdet werden kann.
Der Spannungszustand wird an Leuchtmeldern angezeigt.
Leuchtet „Grün“, ist der Abschnitt spannungsfrei und geerdet.
Bei Störungen kann die Erdung manuell über einen Nottaster ausgelöst werden.

Gefahren aus dem Bahnbetrieb
Gefahren im Bahnbereich entstehen durch bewegte Züge, elektrische Anlagen, Sog- und Druckwirkungen, Stolperstellen und Lärm.
Züge sind spurgebunden und können Hindernissen nicht ausweichen.
Schienen, Schwellen und Schotter bergen Rutschgefahr.
Einsatzkräfte müssen reflektierende Warnkleidung tragen und in sicherem Abstand zu Gleisen arbeiten.

GefahrUrsacheSchutzmaßnahme
Bewegte ZügeFahrbetrieb, hohe GeschwindigkeitFahrbetrieb einstellen, Abstand 3,30 m
Elektrische SpannungOberleitung 15 kV, Stromschiene 750–1200 VAusschalten und Bahnerden
Mechanische RisikenWeichen, Schotter, Nässelangsam gehen, rutschfestes Schuhwerk



Kapitel 4 – Technische Einsatzmittel der Bahn

Rüstsatz Bahn
Der Rüstsatz Bahn ist eine standardisierte Ausrüstungseinheit für Feuerwehren in Bahnbereichen.
Er enthält schienenfahrbare Transporthilfen, eine Arbeitsplattform sowie weiteres Gerät für Material- und Personentransport.
Mit ihm können Werkzeuge oder Verletzte sicher über Gleise transportiert werden.

Transporthilfe
Die Transporthilfe ist eine schienenfahrbare Plattform mit rund 1 000 Kilogramm Tragfähigkeit.
Sie darf nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
Vor jeder Nutzung sind Bremsgriff und Sicherheitshebel zu prüfen.
Personen dürfen nur im Ausnahmefall befördert werden, etwa zur Rettung von Verletzten.

Arbeitsplattform
Die Arbeitsplattform ist ein leicht zerlegbares Gerüst, das auf Gleisen montiert werden kann.
Sie dient als Arbeitsbühne für technische Maßnahmen.
Da sie in Oberleitungsnähe eingesetzt wird, ist vorher die Spannungsfreiheit zu bestätigen.


Kapitel 5 – Gefahrgut und spezielle Einsatzinformationen

Gefahrgut – RID / ADR / GGVSEB
Der Transport gefährlicher Güter auf der Schiene unterliegt dem Regelwerk RID.
Ergänzend gelten ADR und GGVSEB.
Diese Vorschriften bestimmen, wie Gefahrgut verpackt, gekennzeichnet, dokumentiert und befördert wird.
Bei Unfällen sind Angaben auf den Wagennummern, Gefahrzetteln und Beförderungspapieren entscheidend.
Die Notfallleitstelle kann über die Wagennummer Auskunft zu beförderten Stoffen geben.

TUIS
Das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der chemischen Industrie unterstützt Einsatzkräfte bei Gefahrgutunfällen.
Es bietet Hilfe in drei Stufen: telefonische Beratung, Beratung vor Ort und technische Hilfeleistung.
TUIS-Informationen sind über die Leitstellen abrufbar und können ergänzend zu den Bahn-Daten genutzt werden.

Fahrzeugnummer, Baureihe und Bauartnummer
Jedes Schienenfahrzeug trägt eine zwölfstellige Fahrzeugnummer, die Angaben zu Bauart, Halter und technischen Merkmalen enthält.
Diese Nummer ermöglicht den Zugriff auf fahrzeugspezifische Einsatzmerkblätter mit Rettungs- und Gefahreninformationen.

Einsatzmerkblatt
Einsatzmerkblätter enthalten technische Details zu Schienenfahrzeugen: Aufbau, Materialien, elektrische Systeme, Rettungsöffnungen und Hinweise auf besondere Gefahren.
Sie unterstützen Einsatzkräfte bei Erkundung und Rettung.


Kapitel 6– Tunnel, BAGAP und Einsatzplanung

BAGAP – Betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan
Für jede Tunnelanlage besteht ein Betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP).
Er beschreibt Zufahrten, Rettungsplätze, technische Einrichtungen, Kommunikationswege und Verantwortlichkeiten.
Der Plan dient als Grundlage für Übungen und reale Einsätze.
Er ist verbindlicher Bestandteil der Gefahrenabwehrplanung und wird regelmäßig aktualisiert.

Einsatzleiter, Einsatzplaner und Leitstellendisponent
Der Einsatzleiter führt die Kräfte am Einsatzort und entscheidet über Maßnahmen.
Der Einsatzplaner erstellt vorbereitende Konzepte, Anfahrtswege und Szenarien.
Leitstellendisponenten koordinieren Kommunikation, Alarmierung und Rückmeldungen.
Gemeinsam gewährleisten sie den geordneten Ablauf eines Bahneinsatzes.

Vordrucke und Dokumentation
Bei allen Einsätzen im Gleisbereich werden standardisierte Vordrucke verwendet.
Sie dokumentieren die Einstellung des Fahrbetriebs, die Ausschaltung der Oberleitung und die Bahnerdung.
Die Bahnerdung wird ausschließlich durch den Notfallmanager bestätigt.
Die Formulare sichern Nachvollziehbarkeit, Haftung und rechtliche Transparenz.

Informationsquellen und Nachwort
Zum Abschluss verweisen die Unterlagen auf weiterführende Informationsquellen:
das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), die Landeseisenbahnaufsichten, das Portal IPID der DB Netze sowie das TUIS-System des Verbandes der Chemischen Industrie.
Diese Quellen liefern aktuelle technische und rechtliche Informationen und dienen als Ergänzung zur Schulungsunterlage.

Kategorie: DB-Hilfeleistungseinsätzen

Erstellt am: 13.11.2025