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CH-Signal 277.2.6.8 Telefonrufsignal - Obligatorische Verbindungsaufnahme vom Lokführer zum Fahrdienstleiter

Bild 1
Begriff: Telefonruf
Bedeutung:
Obligatorische Verbindungsaufnahme vom Lokführer zum Fahrdienstleiter bei haltenden Zugfahrten und Rangierbewegungen

Kategorie: Schweizerische Eisenbahnen Signale R 300.2

Erstellt am: 06.12.2025