Symbol G
Eine kleine Spende Impressum

CH-Signal 230-Zwergsignale: Allgemeines Zwergsignale

2.4.1 Allgemeines
Zwergsignale dienen der Regelung von Rangierbewegungen sowie dem
gegenseitigen Schutz von Rangierbewegungen unter sich oder gegen
Zugfahrten.
Zwergsignale sind mit einer Zahl und einem Buchstaben gekennzeichnet.

2.4.2 Gültigkeit und Aufstellung der Zwergsignale
Die Zwergsignale stehen bei den Gleisfreimeldeeinrichtungen. Im
Bereich einer Weiche sind die Signale so aufgestellt, dass die Gleis-
zugehörigkeit eindeutig ersichtlich ist.
Unabhängig von Weichen sind Zwergsignale zur Deckung von Bahn-
überganganlagen und zur Unterteilung langer Gleise aufgestellt.
Zwergsignale befinden sich in Bodennähe. Sie können ausnahmsweise
erhöht, z.B. an einem Mast, angebracht werden oder seitenverkehrt
aufgestellt sein.
Rechtsaufstellung der Zwergsignale

Kategorie: Schweizerische Eisenbahnen Signale R 300.2

Erstellt am: 05.12.2025