CH-Signal 216.1-2.8.1: Signale für den Strassenbahnbetrieb - Vorsignal für Strassenbahnbereich
Bedeutung: Ab dem Anfangssignal gelten die Vorschriften für das Befahren von Strassenbahnbereichen.
Beziehung zu andern Signalen:
Es folgt ein Anfangssignal