Gefahrgut / RID / ADR / GGVSEB
Gefahrgut sind Stoffe, deren Transport besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegt. Für den Schienenverkehr gilt die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID), ergänzt durch das ADR und die nationale GGVSEB. Diese Regelwerke regeln Verpackung, Kennzeichnung und Handhabung.
Kategorie: DB-Hilfeleistungseinsätzen
Erstellt am: 13.11.2025