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Eisenbahnaufsicht / Landeseisenbahnaufsicht

Die Eisenbahnaufsicht ist die zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für den Eisenbahnbetrieb. Auf Bundesebene übernimmt diese Aufgabe das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), während auf Landesebene die jeweilige Landeseisenbahnaufsicht zuständig ist. Sie stellt sicher, dass Eisenbahnunternehmen ihre gesetzlichen Verpflichtungen einhalten.

Kategorie: DB-Hilfeleistungseinsätzen

Erstellt am: 13.11.2025