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Definitionen Fahrdynamik: Anfahrgrenzlast und Signalstandorte

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Züge müssen an haltzeigenden Signalen zuverlässig anfahren können. Deshalb werden Signalstandorte und Steigungsabschnitte so geplant, dass selbst am ungünstigsten Signalpunkt ein Start möglich ist – die dafür berechnete Anfahrgrenzlast beschreibt diese maximal zulässige Zuglast.
In Rangier- oder Güterbahnhöfen, wo Signale oft an Steigungen stehen, kann dieser Punkt die Grenzlast der gesamten Strecke bestimmen. Moderne Diesel- und E-Lokomotiven erlauben höhere Werte als frühere Dampfloks. So wurden auf der Strecke Nürnberg–Erfurt (VDE 8.1) Signalstandorte verlegt, um die Grenzlast von 1035 t auf 1500 t zu erhöhen – ein erheblicher wirtschaftlicher Vorteil.

Auch Brücken beeinflussen Signalpositionen: Beim Anfahren oder Bremsen wirken große horizontale Kräfte, die von Schienen und Widerlagern aufgenommen werden müssen. Besonders bei langen Güterzügen entstehen Kräfte bis zu 30 % der Zugnormalkraft.

Das Zusammenspiel von Signaltechnik, Infrastruktur und Betrieb zeigt die hohe Komplexität des Bahnsystems: Nur die Abstimmung von Steigung, Zugkraft und Bauwerken gewährleistet sichere Betriebsabläufe.


30-Sekunden-Regel

Nach dem Zweiten Weltkrieg führten steigende Streckengeschwindigkeiten zu Unfällen, weil kurze Abschnitte mit höherer Geschwindigkeit nur von leichten Zügen genutzt werden konnten. Zur Sicherheit wurde die 30-Sekunden-Regel eingeführt:
Eine neue Geschwindigkeit darf nur zugelassen werden, wenn der gesamte Zug diese mindestens 30 Sekunden konstant halten kann, bevor wieder gebremst werden muss.

So wird verhindert, dass kurze Hochgeschwindigkeitsabschnitte zu riskanten Beschleunigungs- und Bremsvorgängen führen. Diese fahrdynamische Regel bleibt bis heute ein wesentliches Prinzip für Fahrplan- und Streckensicherheit im Eisenbahnbetrieb.

Kategorie: Definitionen Fahrdynamik

Erstellt am: 14.11.2025