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CH-Signal 209 210: 2.3.1 Geschwindigkeitstafeln für Gleisabschnitte mit verminderter Geschwindigkeit Signal 209 und 210

Bild 1
2.3.1 Vorsignal verminderte Geschwindigkeit

Bedeutung
Ab dem Anfangssignal gilt die signalisierte Höchstgeschwindigkeit. Trägt das Vorsignal zwei Geschwindigkeitsangaben, gilt die obere (kleinere) Geschwindigkeit für Züge der tieferen Zugreihe sowie für Rangierbewegungen und die untere (grössere) Geschwindigkeit für Züge der höheren Zugreihe

Beziehung zu andern Signalen
Es folgt ein Anfangssignal


Die dauernd mit verminderter Geschwindigkeit zu befahrenden
Streckenabschnitte werden mit Geschwindigkeitstafeln gekennzeichnet.
Innerhalb der ersten und der letzten Weiche eines Bahnhofes fallen die
Tafeln weg.
Die Aufstellung der Geschwindigkeitstafeln, auch für unmittelbar sich
folgende Geschwindigkeitsänderungen, entspricht der Beilage 1
sinngemäss

Kategorie: Schweizerische Eisenbahnen Signale R 300.2

Erstellt am: 04.12.2025